Die Schweiz ist für viele Dinge bekannt: Berge, Uhren, Schokolade, Banken… und ein attraktives Steuersystem.
Wenn wir ein wenig in der Zeit zurückgehen, um genau zu sein bis 1848, stossen wir auf den Ursprung des Schweizer Föderalismus in Form der Eidgenossenschaft. Es handelt sich um eine von unten nach oben gerichtete Regierungsform, bei der die 26 Kantone ihre Souveränität behalten aber den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundes unterworfen sind.
Dieses Modell der kantonalen Eigenständigkeit spiegelt sich auch in der Besteuerung wider. Einem kontroversen Thema, welches im Laufe der Jahre immer wieder diskutiert wurde – insbesondere auf europäischer und internationaler Ebene.
Der Hauptvorteil für einen in der Schweiz ansässigen Privatanleger besteht darin, dass er in den Genuss einer Steuerbefreiung für Gewinne aus bestimmten Finanzanlagen kommt.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass man nur wenige Kilometer entfernt auf unterschiedliche kantonale Steuersysteme trifft, die für den Steuerzahler viel günstiger sein können, obwohl sie im gleichen Land liegen. Selbst auf kommunaler Ebene kann es Unterschiede in den Steuersätzen geben, die eine Gemeinde attraktiver machen als eine andere.
In der Schweiz gibt es drei verschiedene Steuerebenen: die föderale (für die gesamte Bevölkerung gleich), die kantonale und die kommunale Ebene. Diese Vielfalt und Autonomie haben die Schweiz im Laufe der Jahre zu einem attraktiven Land für Unternehmen und Privatpersonen gemacht, die andere Lösungen für ihre Steuerplanung in Betracht ziehen.
Betrachtet man die Schweiz als Ganzes, so liegt die durchschnittliche kantonale Einkommenssteuer für Spitzenverdiener bei 33%, wobei die Spitzenwerte von 44,75 % in Genf bis zu einem Tiefstwert von 22,38 % in Zug reichen.
Obwohl es im Laufe der Jahre eine Reihe von Initiativen zur Harmonisierung des Schweizer Steuersystems gegeben hat, gibt es in einigen Kantonen trotz des Drucks immer noch einige Vorteile.
Die nachstehende Tabelle zeigt, wie das Steuersystem in der Schweiz je nach Wohnsitz variiert, was die maximale Einkommenssteuer betrifft.
Es gibt mehrere Online-Steuerrechner, mit denen man den Steuersatz je nach Einkommen ermitteln kann, wobei auch ein Vergleich mit anderen Kantonen und dem Ausland möglich ist.
Lassen wir den Unternehmenssektor mit seiner grossen Auswahl an steuerlichen Vorteilen in den verschiedenen Kantonen beiseite und konzentrieren wir uns auf die Besteuerung von Kapitalgewinnen aus Investitionstätigkeiten auf den Finanzmärkten für Privatpersonen.
Der Hauptvorteil für einen in der Schweiz ansässigen Privatanleger besteht darin, dass er in den Genuss einer Steuerbefreiung für Gewinne aus bestimmten Finanzanlagen kommt.
Ein Anleger wird von der Schweizer Steuerbehörde standardmässig als Privatanleger betrachtet. Unter bestimmten Voraussetzungen*, wie beispielsweise dem Umfang der Anlageerträge und der Haltedauer seiner Wertpapiere, kann er als professioneller Anleger betrachtet werden.
Im Dezember 2001 waren die Schweizer Bürger aufgerufen, über eine Steuerreform abzustimmen, die eine 20-prozentige Steuer auf alle Kapitalerträge über 5.000 CHF vorsah.
Zwei Drittel der Bevölkerung lehnten diesen Vorschlag mit der Begründung ab, er sei unnötig, da es in der Schweiz bereits eine Vermögenssteuer gäbe und wenn Kapitalgewinne besteuert würden, sollten auch Kapitalverluste abgezogen werden können.
Die Meinungen haben sich auch 20 Jahre später nicht geändert, als der Schweizer Bevölkerung ein neues Referendum, die so genannte „99%-Initiative“, vorgelegt wurde, und sie blieb in ihrer Haltung beständig. Dieser von der Linken eingebrachte Vorschlag zielte darauf ab, eine Steuer auf Gewinne aus Dividenden, Aktien und Mieteinnahmen einzuführen.
Die Steuerzahler fühlen sich in der Regel durch das Steuersystem erdrückt, das als Damoklesschwert über ihren Köpfen schwebt, sobald sie einen kleinen Gewinn erwirtschaften. Aber wenn sie einen Verlust machen, kümmert das niemanden.
Das Schweizer Steuersystem bringt jedoch keine derartige Belastung mit sich, da private Kapitalgewinne auf bewegliches Vermögen, die von in der Schweiz ansässigen Privatanlegern erzielt werden in der Regel steuerfrei sind, solange die betreffende Person nicht als gewerbsmässiger Wertpapierhändler eingestuft wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweiz dank ihres föderalen Modells und ihres pragmatischen Ansatzes bei Finanzanlagen mehrere Steuervorteile für Privatanleger bietet.
Bei unseren europäischen Nachbarn sieht das ganz anders aus: Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen werden in Frankreich mit 30 % (+4 % für Besserverdienende), in Italien mit 26 % und in Deutschland mit 26,38 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag) besteuert. Da merkt man, was für ein vorteilhaftes Steuersystem wir in der Schweiz haben.
Auch wenn der Kapitalgewinn für nicht-professionelle Anleger nicht in der gesamten Schweiz besteuert wird, trägt er doch zur Erhöhung des Vermögens der Steuerzahler bei. Dies wird in der Schweiz nach einem kantonalen Schlüssel progressiv besteuert. Die Vermögenssteuer ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich (föderaler Ansatz), während sie in einigen Kantonen gar nicht existiert.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Gewinn, auch wenn er nicht realisiert wird, zum Gesamtvermögen am Ende des Jahres beiträgt.
Unter „Vermögen“ versteht man den Marktwert aller beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte sowie der Vermögenswerte, deren Nutzniesser der Steuerpflichtige ist (d.h. Vermögenswerte, aus denen er Einkünfte bezieht).
Die Eidgenossenschaft erhebt keine Vermögenssteuer.
Ein Anleger, der zum Beispiel am 31.12.2021 einen nicht realisierten Gewinn von 100.000 CHF hat, muss diesen Betrag in der Steuererklärung zu seinem Gesamtvermögen zählen. Je nach Kanton, in dem man wohnt, wird man also auf sein Gesamtvermögen besteuert.
Bisher haben wir uns mit der Besteuerung von Kapitaleinkünften befasst, die aus Anlagen auf den Finanzmärkten stammen. Ganz anders verhält es sich bei der Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die einer Verrechnungssteuer von 35 % unterliegen.
Die 1965 eingeführte Quellensteuer wird auf bestimmte Kapitalerträge aus beweglichen Gütern (Zinsen und Dividenden) erhoben. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Art des Einkommens ab und unterliegt bestimmten Bedingungen. Der einbehaltene Betrag wird dem Schweizer Steuerpflichtigen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zurückerstattet.
Die einzige feste Bundessteuer, die auf Finanzinstrumente erhoben wird, ist die Stempelsteuer, die je nach zugrunde liegendem Produkt (ob Du an einer Schweizer Börse oder an einer ausländischen Börse handelst), in der Regel zwischen 0,075 % und 0,15 % der Transaktion beträgt.
Der Zweck dieser kurzen Analyse ist es, die Vorteile aufzuzeigen, die ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger als Privatanleger in der Schweiz geniessen kann, indem er auf massgeschneiderte Anlagelösungen zurückgreift, die von einem Schweizer Finanzinstitut angeboten werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweiz, dank ihres föderalen Modells und ihres pragmatischen Ansatzes bei Finanzanlagen, mehrere Steuervorteile für Privatanleger bietet.
Es gibt nur wenige Gelegenheiten, bei denen ein Steuerzahler nicht auf einen Teil seines finanziellen Gewinns verzichten muss. Dies ist eine davon, und es ist definitiv ein grosser Anreiz, mit dem Investieren zu beginnen.
* In den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Richtlinien sind 5 Kriterien aufgeführt, die von den kommunalen und kantonalen Steuerämtern bei der Bestimmung des steuerlichen Status von Anlegern anzuwenden sind. Du kannst nur dann sicher sein, dass Du nicht als professioneller Anleger eingestuft wirst, wenn Du all diese Kriterien erfüllen:
1. Du hältst Wertpapiere mindestens 6 Monate lang, bevor Du sie verkaufst.
2. Das Transaktionsvolumen aller Deiner Wertpapiergeschäfte zusammen (Gesamtausgaben für Käufe und Gesamteinnahmen für Verkäufe) ist nicht höher als das Fünffache des Gesamtwerts Deiner Wertpapiere zu Beginn eines Steuerjahres.
3. Die aus dem Wertschriftenhandel erzielten Kapitalgewinne machen keinen wesentlichen Teil Deines Grundeinkommens aus. Als Faustregel gilt: Kapitalgewinne sollten weniger als 50 % Deines Nettoeinkommens ausmachen.
4. Du finanzierst den Kauf von Wertpapieren mit Deinem eigenen Vermögen. Oder: Steuerpflichtige Erträge wie Zinsen und Dividenden sind höher als Kreditzinsen.
5. Wenn Du mit Derivaten – insbesondere Optionen – investierst, dürfen diese nur zur Absicherung Deiner eigenen Wertpapiere eingesetzt werden.